| Informationen zum
Vermittlungsgutschein |
Wer bekommt einen Vermittlungsgutschein?
Sie erhalten bei Ihrer Agentur für Arbeit einen
Vermittlungsgutschein, so dass für Sie die Vermittlung völlig
kostenlos ist. Dieser Gutschein wird ausgestellt wenn,
- Sie arbeitslos sind, Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und
nach 6 Wochen Arbeitslosigkeit noch nicht von der Agentur für
Arbeit vermittelt sind.
- Sie in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) oder
Strukturanpassungsmaßnahme (SAM) beschäftigt sind oder zuletzt
beschäftigt waren.
- Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Alg II) haben, kann
Ihnen ein Gutschein ausgestellt werden. Ein Rechtsanspruch
besteht nicht.
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Wo bekomme ich den Gutschein?
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Sie bekommen den Gutschein bei Ihrer Agentur für
Arbeit unter Angabe Ihrer Kundennummer auf folgendem Weg:
- persönlich
- per Telefon
- per Brief
- per Fax
- per E-Mail
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Welchen Wert hat der Gutschein und wie lange ist
er gültig?
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| Der Gutschein hat einen Wert von
Der Gutschein ist jeweils drei Monate gültig. Wurden Sie in
dieser Zeit nicht vermittelt, kann ein neuer Gutschein beantragt
werden.
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Wozu dient der Gutschein?
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- Mit dem Gutschein können Sie einen privaten
Arbeitsvermittler Ihrer Wahl (z.B. PERUM) mit der Stellensuche
beauftragen.
- Der Vermittler schließt mit Ihnen eine schriftliche
Vereinbarung ab, aus der die Vergütung in Höhe des Gutscheins
hervorgeht.
- Bei erfolgreicher Vermittlung wird die
Vermittlungsvergütung von der Agentur für Arbeit direkt an den
Vermittler ausgezahlt.
- Vorschüsse auf die Vergütung dürfen nicht verlangt oder
entgegengenommen werden.
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Wann und an wen zahlt die Agentur für Arbeit den
Gutschein aus?
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Die Agentur für Arbeit zahlt den Gutschein an den
Arbeitsvermittler aus, wenn folgende Arbeitsplatzbedingungen erfüllt
sind:
- es handelt sich um ein versicherungspflichtiges
Arbeitsverhältnis die Dauer beträgt min. 3 Monate
- die wöchentliche Arbeitszeit beträgt mind. 15 Stunden
- Sie waren bei dem neuen Arbeitgeber in den letzten 4 Jahren
nicht oder kürzer als 3 Monate beschäftigt
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Kann ich auch ohne Gutschein einen privaten
Vermittler einschalten?
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Das können Sie natürlich, jedoch müssen Sie die
gesamte vereinbarte Vermittlungsgebühr selbst bezahlen. Folgende
Höchst- grenze darf nicht überschritten werden:
- einheitlich 2.000 Euro bei Arbeitsplatzsuchenden
- 150 Euro bei Au Pairs
Weitere Informationen zum Vermittlungsgutschein erhalten Sie
www.arbeitsagentur.de
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