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Wer bekommt einen Vermittlungsgutschein?
 Informationen zum Vermittlungsgutschein
Sie erhalten bei Ihrer Agentur für Arbeit einen Vermittlungsgutschein, so dass für Sie die Vermittlung völlig kostenlos ist. Dieser Gutschein wird ausgestellt wenn,
  • Sie arbeitslos sind, Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und nach 6 Wochen Arbeitslosigkeit noch nicht von der Agentur für Arbeit vermittelt sind.
  • Sie in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) oder Strukturanpassungsmaßnahme (SAM) beschäftigt sind oder zuletzt beschäftigt waren.
  • Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Alg II) haben, kann Ihnen ein Gutschein ausgestellt werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Wo bekomme ich den Gutschein?
Sie bekommen den Gutschein bei Ihrer Agentur für Arbeit unter Angabe Ihrer Kundennummer auf folgendem Weg:
  • persönlich
  • per Telefon
  • per Brief
  • per Fax
  • per E-Mail
Welchen Wert hat der Gutschein und wie lange ist er gültig?
Der Gutschein hat einen Wert von
  • 2.000 Euro

Der Gutschein ist jeweils drei Monate gültig. Wurden Sie in dieser Zeit nicht vermittelt, kann ein neuer Gutschein beantragt werden.

Wozu dient der Gutschein?
  • Mit dem Gutschein können Sie einen privaten Arbeitsvermittler Ihrer Wahl (z.B. PERUM) mit der Stellensuche beauftragen.
  • Der Vermittler schließt mit Ihnen eine schriftliche Vereinbarung ab, aus der die Vergütung in Höhe des Gutscheins hervorgeht.
  • Bei erfolgreicher Vermittlung wird die Vermittlungsvergütung von der Agentur für Arbeit direkt an den Vermittler ausgezahlt.
  • Vorschüsse auf die Vergütung dürfen nicht verlangt oder entgegengenommen werden.
Wann und an wen zahlt die Agentur für Arbeit den Gutschein aus?
Die Agentur für Arbeit zahlt den Gutschein an den Arbeitsvermittler aus, wenn folgende Arbeitsplatzbedingungen erfüllt sind:
  • es handelt sich um ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis die Dauer beträgt min. 3 Monate
  • die wöchentliche Arbeitszeit beträgt mind. 15 Stunden
  • Sie waren bei dem neuen Arbeitgeber in den letzten 4 Jahren nicht oder kürzer als 3 Monate beschäftigt
Kann ich auch ohne Gutschein einen privaten Vermittler einschalten?
Das können Sie natürlich, jedoch müssen Sie die gesamte vereinbarte Vermittlungsgebühr selbst bezahlen. Folgende Höchst- grenze darf nicht überschritten werden:
  • einheitlich 2.000 Euro bei Arbeitsplatzsuchenden
  • 150 Euro bei Au Pairs

Weitere Informationen zum Vermittlungsgutschein erhalten Sie www.arbeitsagentur.de